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BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Allgemeines Vertragsrecht - Verwirkung d. Vertragsstrafe n. Vertragsauflösung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1340
- MDR 1962, 634
- GRUR 1962, 545
- DB 1962, 834
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60
Es bedeutet jedoch keinen Verstoß gegen § 286 ZPO, daß das Berufungsgericht die in diesem Punkte ganz unsubstantiierte Eindrucksschilderung einer nur mittelbaren Zeugin nicht für geeignet gehalten hat, die Aussage des unmittelbaren Zeugen Ba. zu entkräften, und daher ganz von einer Erwähnung der persönlichen Mutmaßung der Frau A. abgesehen hat (vgl. BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60
Bei dieser Sachlage konnte die am Schluß der Berufungsbegründung aufgenommene pauschale Bezugnahme auf "das Vorbringen erster Instanz - einschließlich der gestellten Beweisanträge -" dem Berufungsgericht keine Veranlassung geben, 6 weitere Zeugen aufgrund jenes recht unsubstantiierten Beweisantritts aus dem ersten Rechtszuge zu vernehmen (vgl. BGH in NJW 1961, 1458). - BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60
Möglicherweise liegt hier eine Verwechslung mit derjenigen Rechtsprechung vor, welche den Gläubiger beim Vorliegen einer bestimmten und endgültigen Erfüllungsweigerung seitens des Schuldners von den besonderen Erfordernissen einer Mahnung gemäß § 284 BGB oder sogar einer Nachfristsetzung gemäß § 326 BGB freistellt (vgl. BGHZ 2, 312 [BGH 19.06.1951 - I ZR 118/50] ). - BGH, 13.03.1953 - I ZR 136/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1962 - I ZR 91/60
Diese Annahme läßt sich nicht mit dem Wesen eines Vertragsstrafversprechens vereinbaren, das die Erfüllung einer Hauptverbindlichkeit sichern soll und infolge seiner unselbständigen Natur gegenstandslos wird, wenn die Hauptverbindlichkeit nicht besteht oder später wegfällt (vgl. BGH GRUR 1953, 262, 264).
- OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15
Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit
Die Leistungsverweigerung wirkt zwar insoweit fort; Verzug tritt jedoch erst mit Fälligkeit des jeweiligen Teil-Anspruchs ein (…vgl. Staudinger/Löwisch, BGB [2014] § 286 Rn. 88;… BGH, Urteile vom 28. September 2007 - V ZR 139/06, NJW-RR 2008, 210 Rn. 11; vom 18. Dezember 1963 - VIII ZR 100/63, MDR 1964, 319 und vom 18. Mai 1962 - I ZR 91/60, NJW 1962, 1340 unter I 3). - BGH, 24.11.1989 - V ZR 16/88
Wirkung einer Vertragsstrafenvereinbarung gegen den Ersteher eines Erbbaurechts
Der Gläubiger kann eine Vertragsstrafe nicht verlangen, falls die strafbewehrte Hauptverpflichtung erloschen ist, ohne daß die Strafe schon verwirkt war (BGHUrt. vom 18. Mai 1962, I ZR 91/60, NJW 1962, 1340, 1341).